„Wohnen ist ein Grundrecht – deshalb Wohnraum vor Missbrauch schützen“    SPD Wesseling setzt auf bewährte Möglichkeiten

„Das vom Rat auf Grundlage der empirica-Studie beschlossene Handlungskonzept Wohnen Wesseling weist einen Wohnungsmangel für Wesseling aus, Wesseling ist aber flächenmäßig begrenzt und die Seveso-III-Richtlinie grenzt die Möglichkeiten für Wohnungsbau zusätzlich ein. Daher hält die SPD-Fraktion es für dringend geboten, bestehenden Wohnraum durch eine Wohnraumschutz-Satzung zu schützen“.

So begründete SPD-Ratsmitglied Monika Kübbeler den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion in der vergangenen Ratssitzung. Durch die Wohnraumschutzsatzung soll frei finanzierter Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt werden. Eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum zu anderen Zwecken als zum Wohnen genutzt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wohnraum flächenmäßig überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet wird, Wohnraum länger leer steht oder durch Abbruch beseitigt wird. Dabei sollen Ein- und Zwei-Familienhäuser bewusst ausgenommen werden.

Einstimmig wurde der Antrag von den Ratsmitgliedern in den zuständigen Fachausschuss übergeben. Hier sollen Fakten zusammengetragen und ein Maßnahmenpaket geschürt werden. Wann der Fachausschuss allerdings aufgrund der Corona-Krise wieder tagt, steht derzeit noch nicht fest.

„Wir freuen uns über die breite Zustimmung zu unserem Antrag im Rat und hoffen auf konstruktive Diskussionen zum Schutz von Wohnraum in Wesseling“, so der stellv. Fraktionsvorsitzende Detlef Kornmüller.

gez.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der SPD Fraktion im Rat der Stadt Wesseling