20.05.2015

Der Antrag, den die Sozialdemokraten zu diesem Thema eingereicht haben, macht deutlich, dass auf der Grundlage der finanziellen Möglichkeiten der Stadt eine größtmögliche Entlastung der betroffenen Eltern erfolgen soll und kann.

Der Streik um höhere Entlohnung und verbesserte Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen stelle die Eltern vor zum Teil große Probleme. Daran dürfe sich die Stadt nicht bereichern. Da die Streikkasse von ver.di während der Arbeitsniederlegung die Lohnzahlung übernehme, bedeute dies eine nicht unerhebliche „Einsparung“ von Personalkosten. „Wir möchten dieses Geld an alle betroffenen Eltern, denen keine Notversorgung für ihre Kinder angeboten werden konnte, zurückzahlen, und zwar ab dem 6. Streiktag. Damit können wir nicht alle Belastungen abfangen, allerdings setzen wir damit ein Zeichen der solidarischen Unterstützung für die Eltern und für das berechtigte Ansinnen der Erzieher und Erzieherinnen nach einem Lohn, der der Bedeutung ihrer Arbeit auch gerecht wird“, so Tanja Florin, Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss.

Dass das Essensgeld für den kompletten Streikzeitraum erstattet werde, verstehe sich von selbst. „Keine Leistung! Kein Geld!“ sei das Prinzip, das auch juristisch so bereits entschieden wurde.

Um in Zukunft diese Situationen klar zu regeln, sollen diese Vorgaben auch in die Beitragssatzung für Kindertageseinrichtung und –pflege aufgenommen werden.