
Das Landesjugendamt hat aufgrund einer Begehung für die Einrichtung der Kita Westring nur eine befristete Betriebserlaubnis ausgestellt. Darum ist ein Umbau bzw. ein Anbau an anderer Stelle notwendig.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren und der Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren ab dem Jahr 2013 machen es notwendig, bestehende Einrichtungen in Wesseling auf die erhöhten Anforderungen vorzubereiten. Eine Begehung des Landesjugendamtes hat dabei bereits am 31.03.2009 festgestellt – und dies der Stadt unverzüglich am 02.04.2009 mitgeteilt – dass die Voraussetzungen für solche Betreuungsplätze in der Kita Westring nicht erfüllt sind. Sogar die Vorgaben für die Betreuung von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren sind in dieser Einrichtung nicht gegeben. Daher wurde die Betriebserlaubnis für diesen Kindergarten nur befristet ausgestellt.
Die Verwaltung hat nun erst – 7 Monate später – dem Jugendhilfeausschuss eine Vorlage zum Umbau bzw. zum Anbau der Gruppen an andere Kindertagesstätten vorgelegt.
Das wird aus den Kreisen der SPD sehr kritisch gesehen: "Warum benötigt die Verwaltung so lange, um den Jugendhilfeausschuss zu informieren? Warum wird der Ausschuss durch die Frist, die am 31.12.2009 ausläuft – so unter Druck gesetzt?", fragt Helmut Latak, Sprecher der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss. "Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Politik nun innerhalb weniger Tage solch weitreichende Entscheidungen, die auch mit erheblichen Kosten verbunden sind, treffen muss", ergänzt Monika Kübbeler, Mitglied im Jugendhilfeausschuss.
Die SPD-Fraktion hat viele Fragen zu diesem Vorgang, die nun auf einstimmigen Beschluss im neu gebildeten Unterausschuss für Jugendhilfeplanung am 07.01.2010 im Detail diskutiert werden.
Diese lauten u.a.: Wie ist die Qualität der pädagogischen Arbeit in den vorgesehenen Einrichtungen? Werden die Einrichtungen den Ansprüchen für Integration gerecht? Sind die Entfernungen zu den Einrichtungen für die Familien zumutbar?