10.03.2009

Wesseling-Keldenich. Die Kritik des Sprechers der „Anwohnergemeinschaft Eichholzeracker“ in Wesseling-Keldenich, Uwe Kesch, an dem zwischen den SPD-Stadtratsfraktionen in Bornheim und Wesseling erzielten Windräder-Kompromiss wurde von Hans Mauel, dem SPD-Fraktionschef in Wesseling, zurückgewiesen: „Herr Kesch hat zwar wortreich zu diesem Kompromiss Stellung genommen. Doch seine Bewertungen, meine Beschreibungen seien ein ’Knieschuss’ und ‚peinlich’ und ich wolle der Öffentlichkeit ein ‚X für ein U’ vormachen, sind weder sachgerecht noch zutreffend und damit – um in der Sprache von Herrn Kesch zu bleiben – ein Rohrkrepierer.“

Die Tatsache, dass die Stadt Bornheim in ihrem Flächennutzungsplan eine an das Stadtgebiet Wesseling angrenzende Windkraftzone ausgewiesen hatte, sei der Stadt Wesseling und auch der Wesselinger SPD-Fraktion bekannt gewesen. Die mit der Überarbeitung des Bornheimer Flächennutzungsplans von der Stadtverwaltung Bornheim verfolgte deutliche Reduzierung der Windkraftzone kam nach der Beschreibung Mauels der Stadt Wesseling für ihr Wohnbauprojekt „Eichholzer Acker“ entgegen, denn die Entfernung von Windrädern zum projektierten Baugebiet sollte mindestens 1350 Meter betragen.

Hans Mauel: „Damit waren wir noch nicht zufrieden. Wir haben in unseren Gesprächen mit den SPD-Kollegen in Bornheim erreicht, dass die Windkraftzone im Zuge der noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung des Bornheimer Flächennutzungsplans noch einmal verkleinert wird, so dass der Abstand zwischen den dann möglichen Windrädern und der Grenze der Wohnbaufläche ‚Eichholzer Acker’ in Richtung Vorgebirge mindestens 1500 Meter beträgt.“

Von Mauel wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Bornheim zu einem solchen Entgegenkommen nicht verpflichtet sei, denn eine Rechtspflicht, einen Abstand von 1.500 Metern einzuhalten, bestehe nicht. Kesch selbst habe zwar zutreffend beschrieben, dass in dem Erlass des Landes zur Errichtung von Windkraftanlagen eine derartige Empfehlung enthalten ist, seine Schlussfolgerung, der empfohlene Abstand sei „sozusagen gesetzlich verankert“, sei jedoch falsch. Die drei in Wesseling vorhandenen Windräder hätten übrigens einen viel geringeren Abstand zur projektierten Wohnbaufläche. Mauel: „Als Kriminalbeamter wird Kesch doch den Unterschied zwischen einer Empfehlung in einem Erlass und einer gesetzlichen Bestimmung kennen. Wer also macht der Öffentlichkeit ein ‚X für ein U’ vor?